Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang über die Frage, ob oder inwieweit Schuldzinsen und Disagio durch den Abschluss zweier Leibrentenverträge und durch eine weitere Kapitalanlage veranlasst und als Werbungskosten abziehbar sind.
Im Jahr 1998 wurde dem in Jahre 1952 geborenen Kläger von der ... Versicherungs GmbH (A-GmbH) ein Finanzierungskonzept für eine lebenslange Rente vorgestellt. Danach sollten eine Sofortrente mittels eines Bankkredits finanziert und die Zahlungen aus dieser Sofortleibrente u.a. als Beiträge für eine aufgeschobene lebenslange Rente verwendet werden.
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