FG München - Urteil vom 19.01.2004
13 K 2293/00
Normen:
AO § 129 ; EStG § 7 Abs. 4 Satz 2 § 7 Abs. 5 ;

Zur Übernahme eines mechanischen Versehens des steuerpflichtigen bei Erlass des Steuerbescheids; Einkommensteuer 1995, 1996

FG München, Urteil vom 19.01.2004 - Aktenzeichen 13 K 2293/00

DRsp Nr. 2004/5277

Zur Übernahme eines mechanischen Versehens des steuerpflichtigen bei Erlass des Steuerbescheids; Einkommensteuer 1995, 1996

Übernimmt das Finanzamt einen wegen eines mechanischen Versehens fehlerhaften Ansatz der AfA in der Steuererklärung bei Erlass des Steuerbescheids, so kommt eine Berichtigung des Bescheids nach § 129 AO nur dann in Betracht, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Veranlagungsbeamte bei Übernahme des Fehlers rechtliche Überlegungen angestellt haben könnte und die Möglichkeit eines Rechtsirrtums auszuschließen ist.

Normenkette:

AO § 129 ; EStG § 7 Abs. 4 Satz 2 § 7 Abs. 5 ;

Tatbestand:

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die für die Streitjahre 1995 und 1996 mit Einkünften des Klägers aus Gewerbebetrieb (Gästebeherbergung) und aus nichtselbständiger Arbeit zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.