OLG Koblenz - Urteil vom 21.02.2005
12 U 265/04
Normen:
EStG § 6b ; BGB § 249 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 09.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 145/01

Zur umfassenden Steuerberatung hinsichtlich aller bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten sowie deren Folgen, wenn ein Grundstück zur Vermeidung der Besteuerung von Betriebsaufgabegewinn zumindest wertmäßig aus dem Betriebsvermögen ausscheiden soll

OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2005 - Aktenzeichen 12 U 265/04

DRsp Nr. 2005/11041

Zur umfassenden Steuerberatung hinsichtlich aller bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten sowie deren Folgen, wenn ein Grundstück zur Vermeidung der Besteuerung von Betriebsaufgabegewinn zumindest wertmäßig aus dem Betriebsvermögen ausscheiden soll

»Im Rahmen seines Auftrags hat der Steuerberater seinen Mandanten umfassend zu beraten und über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten sowie deren Folgen zu unterrichten. Diese Pflicht ist nicht erfüllt, wenn der Steuerberater den Auftraggeber, der ein später in Bauland umgestuftes Grundstück zur Vermeidung der Besteuerung von Betriebsaufgabegewinn zumindest wertmäßig aus dem Betriebsvermögen ausscheiden will, dahin berät, dass das Grundstück ohne Entnahmehandlung und Nutzungsänderung lediglich formal mit einem Nießbrauch zugunsten eines Angehörigen belastet wird.«

Normenkette:

EStG § 6b ; BGB § 249 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten um einen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen den Beklagten aufgrund eines Fehlers bei der steuerlichen Beratung.