I. Die Beteiligten streiten darüber, ob von Januar 1998 bis zum März 1999 (Streitzeitraum) eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) als Organträgerin und der A Tiefkühlservice GmbH (A-GmbH) als Organgesellschaft fortbestand.
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