I.
Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) zu Recht bereits ausgezahlte Investitionszulagen für die Streitjahre (1992 - 1994) zurückgefordert hat.
Bei der Klägerin handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der Firma AB AG (Firma). Mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 1. April 2005 wurde über das Vermögen der Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass er mit der sofortigen Aufnahme des Verfahrens einverstanden ist.
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