I. Streitig ist, ob vom Arbeitgeber nach §§ 11 und 12 der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) geleistete Vergütungen gemäß § 3 Nr. 13 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind.
Das Bundesministerium X beließ die an seine Bediensteten im Rahmen von Auslandseinsätzen gewährten Umzugskostenvergütungen gemäß §§ 11 und 12 AUV im Streitjahr steuerfrei. Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung vertrat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) die Auffassung, dass diese Leistungen steuerpflichtig seien, und nahm X durch Haftungsbescheid in Anspruch.
Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1582 veröffentlichten Gründen statt und ließ die Revision zu.
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