A. Sachverhalt
Der verheiratete Kläger und Revisionskläger (Kläger) vereinbarte am 21. Oktober 1996 die Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 1998. Als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhielt er eine Abfindung in Höhe von 231 500 DM, die vereinbarungsgemäß im Januar 1999 ausgezahlt wurde.
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