Die Antragsteller sind verheiratet und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller schied zum 31.03.1999 bei der A GmbH aus. Er war zuletzt als Technischer Leiter für diese Gesellschaft tätig und erhielt bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 632 800,00 DM, die auf der Abwicklungsvereinbarung vom 17.12.1998 beruht. Im Einzelnen heißt es darin u. a. wörtlich:
"§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beide Seiten sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung mit Ablauf des 31.03.1999 enden wird.
§ 2 Abfindung
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