FG Hamburg - Urteil vom 23.03.2000
IV 469/98
Normen:
EGV 3665/87 Art. 13 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2000, 1398

Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware

FG Hamburg, Urteil vom 23.03.2000 - Aktenzeichen IV 469/98

DRsp Nr. 2001/1733

Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware

Ausgeführte Erzeugnisse sind nicht von handelsüblicher Qualität, wenn das vom Hersteller angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum seit zehn Monaten abgelaufen ist und die zuständige Behörde das Inverkehrbringen ohne vorherige Prüfung der Verkehrsfähigkeit der Ware verboten hat.

Normenkette:

EGV 3665/87 Art. 13 S. 1;

Tatbestand: