FG Hamburg, Urteil vom 23.03.2000 - Aktenzeichen IV 469/98
DRsp Nr. 2001/1733
Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware
Ausgeführte Erzeugnisse sind nicht von handelsüblicher Qualität, wenn das vom Hersteller angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum seit zehn Monaten abgelaufen ist und die zuständige Behörde das Inverkehrbringen ohne vorherige Prüfung der Verkehrsfähigkeit der Ware verboten hat.