I.
Die Klägerin (im Folgenden: Klin; geb. am 26.1.1966) war in den Streitjahren (1991 - 1993) Studentin. Nebenbei arbeitete sie als Behindertenbetreuerin bzw. Pflegerin für Frau ... S. (im Folgenden: S), ... (nunmehr: ...), die schwerst körperbehindert ist. Die Arbeitszeit der Klin variierte von Monat zu Monat, je nachdem, ob Semesterferien waren oder nicht.
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