Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Pfändungsmaßnahme des Beklagten.
Die Klägerin ist eine GmbH, die ein Reisebüro betreibt. Gemäß Rückstandsanzeige der Vollstreckungsstelle des Beklagten vom 15. 2. 1999 schuldete die Klägerin zu diesem Zeitpunkt folgende Steuerbeträge:
Abgabeart Zeitraum Fälligkeit Betrag Säumniszuschlag DM Lohnsteuer 3. Vj. 98 26. 11. 1998 1.100,00 33,00 Lohnst-Versp.Z 3. Vj. 98 26. 11. 1998 35,00 Umsatzsteuer 3. Vj. 98 28. 12. 1999 1.400,00 28,00 Solid.Zu.LSt 3. Vj. 98 26. 11. 1998 60,00 Lohnkirchst.ev 3. Vj. 98 26. 11.1998 88,00 Gesamt 2.683,00 61,00
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