BFH vom 10.03.1993
II R 9/93

Zur Wirkung einer Zurechnungsfortschreibung

BFH, vom 10.03.1993 - Aktenzeichen II R 9/93

DRsp Nr. 1997/8797

Zur Wirkung einer Zurechnungsfortschreibung

Die im Bescheid über die Zurechnungsfortschreibung getroffene Feststellung, wem ein Grundstück ab einem bestimmten Zeitpunkt zuzurechnen ist, kann nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung eines Folgebescheids (z.B. des Vermögensteuerbescheids) angegriffen werden; denn die verbindliche, eine etwaige Rechtsverletzung auslösende Entscheidung wird bereits im Feststellungsbescheid und nicht erst im Folgebescheid getroffen.

Für die Praxis:

Die Bindung an die Zurechnungsfortschreibung schließt jedoch nicht aus, bei der Vermögensteuerveranlagung selbständig zu prüfen, ob eine im Zusammenhang mit dem Grundstück stehende Verbindlichkeit abgezogen werden kann.