FG München - Urteil vom 29.07.2003
13 K 5360/99
Normen:
EStG (a.F.) § 13 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG (a.F.) § 52 Abs. 15 ;

Zur Wohnung gehörender Grund und Boden bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung; Einkommensteuer 1993, 1994

FG München, Urteil vom 29.07.2003 - Aktenzeichen 13 K 5360/99

DRsp Nr. 2003/11736

Zur Wohnung gehörender Grund und Boden bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung; Einkommensteuer 1993, 1994

Der Teil des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der den erforderlichen und üblichen Umfang übersteigt, wird mit Wegfall der Nutzungswertbesteuerung steuerpflichtig entnommen, wenn er nicht zur Verwendung als betriebliche Nutzfläche bestimmt ist.

Normenkette:

EStG (a.F.) § 13 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG (a.F.) § 52 Abs. 15 ;

Tatbestand:

I.

Der ledige Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs in .... Seinen Gewinn ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).