Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens (Aktenzeichen X B 215/08) hat die Klägerin zu tragen.
Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung des Beklagten gegenüber der Klägerin vom 23. November 2006.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|