FG Hamburg - Urteil vom 16.01.2000
II 417/98
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ;

Zur Zuordnung von Aufwendungen für die Ausbildung / Fortbildung zum

FG Hamburg, Urteil vom 16.01.2000 - Aktenzeichen II 417/98

DRsp Nr. 2001/1779

Zur Zuordnung von Aufwendungen für die Ausbildung / Fortbildung zum

Aufwendungen eines Verlagsangestellten für die Ausbildung zum Berufspiloten können nicht als Fortbildungskosten in seinem erlernten und ausgeübten Beruf eingestuft werden.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für die Instrumentenflugberechtigung als Ausbildungs- oder Fortbildungskosten zu behandeln sind.

Der 1966 geborene ledige Kläger war bis zum 30. 9. 1996 Verlagsangestellter; sein Bruttoarbeitslohn betrug im Streitjahr ... Tsd. DM. Daneben betrieb der Kläger einen Vertrieb für Satellitenanlagen und Textilien, mit dem er seit Jahren Verluste erzielte (im Streitjahre 6.820 DM). Für die Zeit vom 29. 10. 1996 bis zum 31. 12. 1996 bezog der Kläger Arbeitslosengeld in Höhe von ... Tsd. DM; auch im gesamten Folgejahr 1997 bezog der Kläger Arbeitslosengeld bzw. -hilfe.