FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.07.2000
3 K 2661/98
Normen:
VStG § 4 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 39 Abs. 1 ; AO § 39 Abs. 2 ; BGB § 181 ; BGB § 1030 ; BGB § 1032 ; BGB § 1041 ; BGB § 1068 ; BGB § 1081 ; BGB § 1083 ; BGB § 1909 ;

Zur Zurechnung von Wertpapieren bei behauptetem Nießbrauch

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.07.2000 - Aktenzeichen 3 K 2661/98

DRsp Nr. 2001/2428

Zur Zurechnung von Wertpapieren bei behauptetem Nießbrauch

Befinden sich Wertpapiere in einem Depot, das auf den Namen einer volljährigen natürlichen Person lautet, bei der keine Verfügungsbeschränkung ersichtlich ist, so spricht der äußere Anschein dafür, dass diese Person zivilrechtlich Eigentümer der in dem Depot verwahrten Wertpapiere ist. Der Anschein kann widerlegt werden, wenn eine zivilrechtlich wirksame Einigung über die Bestellung eines Nießbrauches an einzelnen Wertpapieren ersichtlich ist (Ausführungen u. a. zu den Voraussetzungen einer wirksamen Bestellung eines Nießbrauches an Wertpapieren zwischen Eltern und ihrem minderjährigen Kind).

Normenkette:

VStG § 4 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 39 Abs. 1 ; AO § 39 Abs. 2 ; BGB § 181 ; BGB § 1030 ; BGB § 1032 ; BGB § 1041 ; BGB § 1068 ; BGB § 1081 ; BGB § 1083 ; BGB § 1909 ;

Tatbestand: