I. Der Kläger und Beteiligte (Beteiligte) und die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) sind Eheleute, die im Streitjahr (1995) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Beteiligte betreibt in einem Gebäude der Klägerin eine Gastwirtschaft. Im Jahr 1992 schloss er mit der Klägerin einen Mietvertrag, der in der im Streitjahr gültigen Fassung eine monatliche Miete von 2 000 DM zuzüglich 300 DM Mehrwertsteuer auswies (§ 5 des Vertrages). Über die Art der Zahlung trafen die Vertragsparteien keine Vereinbarung (siehe § 6 des Vertrages); eine Nebenkostenabrede fehlte ebenfalls.
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