FG München, vom 30.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 829/07
Zurechnung einer Beteiligung bzgl. eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten nach der Abgabenordnung (AO)
BFH, Beschluss vom 07.04.2010 - Aktenzeichen I B 108/09
DRsp Nr. 2010/8794
Zurechnung einer Beteiligung bzgl. eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten nach der Abgabenordnung (AO)
NV: Wird das angefochtene Urteil von zwei selbständigen Begründungen getragen, ist für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2FGO schlüssig darzulegen. Liegt ein Zulassungsgrund für eine der mehreren selbständig tragenden Begründungen nicht vor, ist die Revision nicht zuzulassen.