Die Beteiligten streiten darum, ob für den geplanten Neubau eines Schweinestalls eine steuerfreie Rücklage gem. §
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Sie erzielen u.a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie gewerbliche Einkünfte. Gegenstand des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes des Klägers waren Ackerbau (Getreide und Zuckerrüben), Mais- und Grasanbau, Schweinemast und Lohnarbeiten.
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