Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Einheitswertbescheides auf den 01.01.1991 vom 14.01.1999 mit Wirkung für die Grundsteuer ab dem 01.01.1995 für einen auf fremden Grund und Boden befindlichen Bungalow in L......
Die Kläger haben den Bungalow im Oktober 1987 gekauft. Der Eigentumswechsel wurde am 10.11.1987 von der Gemeinde bestätigt.
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