FG München vom 19.10.2000
4 K 4977/97
Fundstellen:
EFG 2001, 406

Zurechnung eines Wertpapierdepots bei Ehegatten

FG München, vom 19.10.2000 - Aktenzeichen 4 K 4977/97

DRsp Nr. 2001/8893

Zurechnung eines Wertpapierdepots bei Ehegatten

Ein Wertpapierdepot auf den Namen des Erblassers geht bei dessen Tode nicht schon deshalb zur Hälfte an seine Ehefrau, weil ein wesentlicher Teil des in Wertpapieren angelegten Geldes aus der Veräußerung einer beiden gemeinsam gehörenden Eigentumswohnung stammte.

Für die Praxis:

Dass der Ehefrau bereits einige Zeit vor dem Erbfall eine Bankvollmacht vom Erblasser erteilt worden war, ändert nichts an der Nachlasszugehörigkeit des auf den Erblasser lautenden Wertpapierdepots. Unerheblich war auch, dass die Eheleute vor dem Tode des Erblassers mit der Bank letztlich ergebnislose Verhandlungen geführt hatten, wonach die Wertpapiere des Einzeldepots auf ein neu zu eröffnendes Gemeinschaftsdepot übertragen werden sollten.

Fundstellen
EFG 2001, 406