Die Ehefrau des Klägers meldete am 20.11.1991 ein Gewerbe - Großhandel mit Computern und Zubehör und elektronischen Messgeräten (LeMB A.) - an. Am 19.01.1992 nahm sie auch die steuerliche Anmeldung vor. Sie meldete das Gewerbe zum 01.02.1994 wegen Betriebsaufgabe ab. Die für die CeMB A. eingereichten Umsatzsteuererklärungen sind vom Kläger, zum Teil mit dem Zusatz i.A., unterschrieben. Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind durchgängig vom Kläger unterschrieben.
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