FG Münster - Urteil vom 04.04.2000
12 K 4841/97 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2000, 2043
EFG 2000, 931

Zurechnung steuerlich nichtabziehbarer Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung bei allen Gesellschaftern

FG Münster, Urteil vom 04.04.2000 - Aktenzeichen 12 K 4841/97 F

DRsp Nr. 2001/2269

Zurechnung steuerlich nichtabziehbarer Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung bei allen Gesellschaftern

1) Aufwendungen einer KG für eine Rückdeckungsversicherung zur Absicherung einer Pensionszusage zugunsten des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH, der zugleich Kommanditist ist, dürfen den steuerlichen Gewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern. 2) Die hieraus resultierende Gewinnerhöhung ist allen am Gewinn der KG beteiligten Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsverhältnissen zuzurechnen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen von Gewinnfeststellungen, welchen Beteiligten Gewinnerhöhungen wegen der steuerlichen Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu einer Rückdeckungsversicherung zurechnen sind.