FG Niedersachsen - Urteil vom 29.07.2011
16 K 63/11
Normen:
AO § 162;

Zurechnung und Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.07.2011 - Aktenzeichen 16 K 63/11

DRsp Nr. 2011/19177

Zurechnung und Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Zur Berücksichtigung von Unsicherheiten im Rahmen einer Schätzung. Ist das FA schätzungsbefugt, so muss der Stpfl. Schätzungsunschärfen, die sich zu seinen Ungunsten auswirken, hinnehmen.

Normenkette:

AO § 162;

Tatbestand:

Gegen den Kläger war im Jahr 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Am 4. Mai 2007 wurde das Insolvenzverfahren beendet. Während des Insolvenzverfahrens war der Kläger in den Streitjahren mit Beratungen und dem Vertrieb von Waren unternehmerisch tätig. Eine Genehmigung zur Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten hatte der Beklagte nicht erteilt.