I.
Der Antragsteller erzielte in den Streitjahren 1993 bis 2003 als Bediensteter der Landeszentralbank in Rheinland-Pfalz und im Saarland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er streitet im anhängigen Verfahren mit dem Antragsgegner über die Zurechnung von Kapitalvermögen sowie der hieraus erzielten Einkünfte.
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