FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.06.2009
4 K 2704/07
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 S. 3; FGO § 74;

Zurechnung von Einkünften im Gewerbesteuermessbescheid

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.06.2009 - Aktenzeichen 4 K 2704/07

DRsp Nr. 2010/18730

Zurechnung von Einkünften im Gewerbesteuermessbescheid

Zur Annahme einer Mitunternehmerschaft genügt es regelmäßig nicht, wenn der Gewerbebetrieb kein ins Gewicht fallendes Betriebskapital aufweist und der Gewinn im Wesentlichen von der persönlichen Leistung des handelsrechtlichen Inhabers des Betriebs abhängig ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 S. 3; FGO § 74;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einkünfte aus dem Betrieb einer Ferienhausanlage in H gewerbesteuerlich bei der Ermittlung der Einkünfte eines in L belegenen China-Restaurants zu berücksichtigen sind.