Streitig ist, ob der Klägerin das wirtschaftliche Eigentum an einer Tiefgarage zuzurechnen ist.
Die Klägerin wurde zunächst als A-KG (im Folgenden: KG) am 6. Oktober 1989 gegründet. Komplementärin ohne Gesellschaftereinlage war die später als Generalübernehmerin beauftragte A-AG und ist seit Ende September 1991 die Vermögensverwaltungsgesellschaft B-GmbH, eine 100%ige Konzerngesellschaft der C.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|