FG Saarland - Beschluss vom 10.10.2006
1 V 186/06
Normen:
AO (1977) § 88 ;

Zurechnung von Kapitalvermögen

FG Saarland, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen 1 V 186/06

DRsp Nr. 2007/258

Zurechnung von Kapitalvermögen

Findet sich in von einer ausländischen (belgischen) Finanzbehörde beschlagnahmten Bankunterlagen ein Hinweis auf einen inländischen Steuerpflichtigen, bei dem aufgrund des Namens eine Verwechslung mit einem anderen Steuerpflichtigen so gut wie ausgeschlossen ist, berechtigt dies das Finanzamt zur Annahme, dass das Konto sowie die hieraus erzielten Einnahmen dem inländischen Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.

Normenkette:

AO (1977) § 88 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragsteller streiten im anhängigen Verfahren mit dem Antragsgegner über die Zurechnung von Kapitalvermögen sowie der hieraus erzielten Einkünfte betreffend mehrere Konten bei der X-Bank Luxemburg S.A. - künftig: X -.

Seitens der Staatsanwaltschaft Brüssel wurde am 9. Mai 1996 unter dem Az. 78.97.2825/96 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, später gegen die X, eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens konnten Kontounterlagen der Bank eingesehen und sichergestellt werden.

Soweit diese Unterlagen deutsche Bankkunden betrafen, übermittelte die belgische Finanzverwaltung ihre Informationen am 27. Oktober 2000 dem Bundesamt für Finanzen. Dieses leitete sie an die Oberfinanzdirektion Düsseldorf weiter, die wiederum die Steuerfahndungsstelle in Düsseldorf informierte. Die Steuerfahndung versuchte, die Informationen inländischen Steuerpflichtigen zuzuordnen.