I.
Die Antragsteller streiten im anhängigen Verfahren mit dem Antragsgegner über die Zurechnung von Kapitalvermögen sowie der hieraus erzielten Einkünfte betreffend mehrere Konten bei der X-Bank Luxemburg S.A. - künftig: X -.
Seitens der Staatsanwaltschaft Brüssel wurde am 9. Mai 1996 unter dem Az. 78.97.2825/96 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, später gegen die X, eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens konnten Kontounterlagen der Bank eingesehen und sichergestellt werden.
Soweit diese Unterlagen deutsche Bankkunden betrafen, übermittelte die belgische Finanzverwaltung ihre Informationen am 27. Oktober 2000 dem Bundesamt für Finanzen. Dieses leitete sie an die Oberfinanzdirektion Düsseldorf weiter, die wiederum die Steuerfahndungsstelle in Düsseldorf informierte. Die Steuerfahndung versuchte, die Informationen inländischen Steuerpflichtigen zuzuordnen.
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