Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Zurechnung von Prostitutionsumsätzen.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter der Fa. GmbH (nachfolgend: GmbH).
Satzungsgemäßer Gegenstand der mit Gesellschaftsvertrag vom als gegründeten und mit Gesellschafterbeschluss vom in ihre jetzige Firmenbezeichnung umbenannten GmbH sind . Mit Gesellschafterbeschluss vom wurde Frau zur Geschäftsführerin der GmbH bestellt.
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