Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Miteigentümern
BFH, vom 22.03.1994 - Aktenzeichen IX R 28/91
DRsp Nr. 1997/8574
Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Miteigentümern
Das zivilrechtliche Beteiligungsverhältnis ist grundsätzlich auch Maßstab für die anteilige steuerrechtliche Zurechnung der Einkünfte, und zwar auch in den Fällen, in denen der Tatbestand der Einkünfteerzielung durch Wohnen im eigenen Haus i.S.v. § 21 Abs. 2EStG von mehreren gemeinschaftlich erfüllt wird. Allerdings können die Miteigentümer eine von dem Beteiligungsverhältnis abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Verteilung der Einnahmen und Ausgaben, z.B. entsprechend den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen, treffen. Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich auch steuerrechtlich bei der Zurechnung der Einkünfte zu beachten, soweit in ihr keine Verwendung des Einkommens zu sehen ist, sondern sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat.
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