Der Senat schlägt den Beteiligten vor, den Rechtsstreit durch den folgenden gerichtlichen
Vergleich
zu beenden:
1.Die Beklagte hebt ihren Ablehnungsbescheid vom 16. Januar 2015 auf.
2.Die Beklagte wird bis zum 15. September 2017 erneut über den Einbürgerungsantrag des Klägers entscheiden. Bei dieser Entscheidung wird die Beklagte vom Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzung des §
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Senat erbittet die schriftliche Stellungnahme der Beteiligten zu diesem Vergleichsvorschlag bis zum 7. August 2017. Nach Eingang der letzten Annahmeerklärung wird er den Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. August 2017 aufheben.
Der Vergleichsvorschlag beruht auf den §§
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