I.
Streitig ist im Rahmen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) die Rechtmäßigkeit von Bescheiden über die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 18 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) für die Jahre 1994 und 1995 (Streitjahre) über die Hinzurechnung nach § 10 AStG für die Beteiligten einer schweizerischen Aktiengesellschaft.
Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) war --neben seinem Vater und seinem Bruder (ebenfalls in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen)-- in den Streitjahren Aktionär der schweizerischen X-AG (vormals Y AG) --X-AG--. Unternehmenszweck der X-AG war der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen; sie fungierte als Holdinggesellschaft und war in 1993 an acht Kapitalgesellschaften beteiligt (bis 1996 erhöhte sich die Anzahl der Beteiligungen auf zwölf). Die X-AG galt als niedrig besteuert i.S. von § 8 AStG. Der Antragsteller hielt seine Beteiligung im Privatvermögen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|