BFH - Beschluss vom 17.06.2010
IX B 37/10
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1620
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 17.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 380/07

Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

BFH, Beschluss vom 17.06.2010 - Aktenzeichen IX B 37/10

DRsp Nr. 2010/13608

Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

NV: Rechtssachen zur Eigenheimzulage haben nur noch ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.