Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 11.12.2019 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der ... GmbH (GmbH). Das Konkursverfahren über das Vermögen der GmbH wurde mit dem Beschluss des Amtsgerichts X vom XX.12.1994 (Az. ...) eröffnet und ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Das seinerzeit für die Besteuerung der GmbH zuständige Finanzamt T meldete u.a. Umsatzsteuerbeträge für die Monate Januar bis November 1994 zur Konkurstabelle an, wobei für November eine pauschale Vorsteuerberichtigung vorgenommen worden war.
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