FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 02.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 154/18
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Anwendung der 1 %-Regelung auf ein Handwerkerfahrzeug mangels Darlegung eines DivergenzfallsZurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Voraussetzungen und die Plausibilität von Hinzuschätzungen durch das Finanzamt mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 31.05.2023 - Aktenzeichen X B 111/22
DRsp Nr. 2023/7916
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Anwendung der 1 %-Regelung auf ein Handwerkerfahrzeug mangels Darlegung eines DivergenzfallsZurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Voraussetzungen und die Plausibilität von Hinzuschätzungen durch das Finanzamt mangels grundsätzlicher Bedeutung
1. NV: Es bedarf der Feststellung im Einzelnen, ob bei einem zweisitzigen "Handwerkerfahrzeug" (hier: Mercedes Benz Vito) von einer Privatnutzung durch den Steuerpflichtigen ausgegangen und deren Höhe unter Anwendung der 1 %–Regelung angesetzt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.2008 – VI R 34/07, BFHE 224, 108, BStBl II 2009, 381).2. NV: Ob Lücken in der Abfolge der Nummern der Ausgangsrechnungen eine Schätzungsbefugnis begründen, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und damit nicht grundsätzlich bedeutsam (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 07.02.2017 – X B 79/16, BFH/NV 2017, 774).
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