Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.11.2021 -
Der Antrag, die Akten des Finanzamts … zu den Steuernummern … und … zum Beschwerdeverfahren beizuziehen, wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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