FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 07.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 508/11
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 07.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 134/12
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend das Bestehen eines steuerrechtlichen Verwertungsverbots wegen Belehrungsmängeln während einer Außenprüfung mangels Darlegung eines Divergenzfalls
BFH, Beschluss vom 08.01.2014 - Aktenzeichen X B 112, 113/13, X B 112/13, X B 113/13
DRsp Nr. 2014/3199
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend das Bestehen eines steuerrechtlichen Verwertungsverbots wegen Belehrungsmängeln während einer Außenprüfung mangels Darlegung eines Divergenzfalls
NV: Grundsätzlich bewirkt weder ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 393 Abs. 1 Satz 4 AO noch gegen die Unterbrechungspflicht des § 10 Abs. 1 Satz 3 BpO 2000, dass Erkenntnisse aus einer solchen Außenprüfung im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen.