&7623 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war in den Streitjahren Inhaber eines der Milcherzeugung dienenden landwirtschaftlichen Betriebs in den sog. alten Bundesländern. Nach den Ergebnissen zollfahndungsamtlicher Ermittlungen lieferte er in den Zwölfmonatszeiträumen 1995/1996, 1996/1997, 1998/1999 und 1999/2000 unter den Erzeugernummern in Thüringen befindlicher Milchwirtschaftsbetriebe Milch an eine Molkerei. Soweit der Kläger mit diesen Liefermengen seine verfügbare Referenzmenge überschritten hat, setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt) Milchabgabe gegen den Kläger fest.
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