FG Niedersachsen, vom 21.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 475/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 21.01.2014 - Aktenzeichen X B 181/13
DRsp Nr. 2014/3598
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Die Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses kann nur unter der Voraussetzung anerkannt werden, dass die Konditionen der eingeräumten Pkw-Nutzung im konkreten Arbeitsverhältnis auch fremdüblich sind.
Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Finanzgericht die Fremdüblichkeit der Entlohnung in einem Ehegattenarbeitsverhältnis im Hinblick darauf verneint, dass die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit eines hochwertigen Pkw mit dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses, nämlich einfachen Büro- und Reinigungsarbeiten nicht in Einklang zu bringen sei.