I. Dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde mit Schreiben vom 6. Februar 2007 die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekanntgegeben. Dieses betraf u.a. die Streitjahre 2001 bis 2004. Mit diesem Schreiben wurde er zur Vernehmung beim Finanzamt X - Steuerfahndungsstelle - geladen. Hierzu kam er in Begleitung des Prozessbevollmächtigten, der eine Vollmachtsurkunde überreichte. Diese war nicht auf eine bestimmte Sache beschränkt und enthielt u.a. die Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art. Auch erstreckte sie sich auf die Entgegennahme und Bewirkung von Zustellungen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|