FG Berlin-Brandenburg, vom 18.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 12265/09
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewertung eines Grundstücks mangels Darlegung eines Divergenzfalls
BFH, Beschluss vom 07.02.2013 - Aktenzeichen I B 82/12
DRsp Nr. 2013/15864
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewertung eines Grundstücks mangels Darlegung eines Divergenzfalls
1. NV: Eine Revisionszulassung wegen Divergenz, d.h. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbs. FGO), erfordert die schlüssige Darlegung, dass das vorinstanzliche Urteil auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der von einem gleichfalls abstrakten Rechtssatz in der in Bezug genommenen Divergenzentscheidung abweicht.2. NV: Die schlüssige Rüge, dass das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1FGO) nicht nachgekommen sei oder seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt habe (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert substantiierte Ausführungen dazu, dass die vermisste Tatsachenwürdigung oder die fehlende Sachaufklärung aus der materiell-rechtlichen Sicht der Vorinstanz entscheidungserheblich war.