BFH - Beschluss vom 12.09.2013
VII B 5/13
Normen:
KN Pos 4420; KN Pos 9703;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 78
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 23.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 281/11

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einreihung dreidimensionaler Figuren in die Kombinierte Nomenklatur

BFH, Beschluss vom 12.09.2013 - Aktenzeichen VII B 5/13

DRsp Nr. 2013/23826

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einreihung dreidimensionaler Figuren in die Kombinierte Nomenklatur

NV: Ob es sich bei als "Alebrijes" bezeichneten, von Kunsthandwerken und Künstlern aus der Region Oaxaca/Mexiko - häufig gemeinschaftlich - gefertigten Figuren, die bestimmte Tiere oder Fabelwesen der alten mexikanischen Religionen darstellen und individuell von Hand bemalt werden, um Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Pos. 9703 KN) oder Handelswaren (Pos. 4420 KN) handelt, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung.

Normenkette:

KN Pos 4420; KN Pos 9703;

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die behauptete grundsätzliche Bedeutung einer durch eine höchstrichterliche Entscheidung zu klärenden Rechtsfrage (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotenen Weise dargelegt.