FG Saarland, vom 06.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1132/10
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entziehung der Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen, mangels eines Verfahrensfehlers
BFH, Beschluss vom 12.09.2013 - Aktenzeichen VII B 31/13
DRsp Nr. 2013/23825
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entziehung der Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen, mangels eines Verfahrensfehlers
1. NV: Es liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn das FG keinen ausdrücklichen Hinweis gibt, dass es eine dem Kläger in einem eingestellten Strafverfahren vorgeworfene Steuerhinterziehung als eine nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO die Festsetzungsfrist verlängernde leichtfertige Steuerverkürzung wertet.2. NV: Mit dem Vorbringen, das FG habe in Bezug auf bestimmte Handlungen des Steuerpflichtigen die Festsetzungsverjährungsfrist für die dadurch entstandene Steuer unzutreffend berechnet, wird ein Verfahrensmangel nicht schlüssig dargelegt.