FG Köln, vom 28.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1515/12
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung der Grunderwerbssteuer auf den Erwerb von Wohnungseigentum durch den Veräußerer des Grundstücks
BFH, Beschluss vom 19.02.2014 - Aktenzeichen II B 106/13
DRsp Nr. 2014/6378
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung der Grunderwerbssteuer auf den Erwerb von Wohnungseigentum durch den Veräußerer des Grundstücks
NV: Erwirbt der Veräußerer Wohnungs- und Teileigentum an dem vom Erwerber in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Grundstück, liegt kein zur Nichterhebung der Grunderwerbsteuer führender Rückerwerb des veräußerten Grundstücks vor.
Erhält der Veräußerer eines Grundstücks von dem Bauträger als Gegenleistung Wohnungseigentum zu Eigentum übertragen, so unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbssteuer. Insbesondere handelt es sich nicht um den Rückerwerb des veräußerten Grundeigentums i.S. von § 16 Abs. 2 Nr. 1GrEStG.