Die Beschwerde ist unbegründet.
Die mit der Beschwerdeschrift aufgeworfenen Rechtsfragen,
"Wie Beginn und Ende der Zeitspanne bestimmt werden, die als Basis der Totalgewinnprognose bei der selbständigen Ausübung einer wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG herangezogen werden soll, und
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