I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wendet sich gegen Gewerbesteuermessbescheide, die im Wege der Schätzung ergangen sind, und rügt vor allem eine überlange Verfahrensdauer, ferner die Unzulässigkeit einer Schätzung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|