FG Baden-Württemberg, vom 21.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2135/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung wegen Nichtabführung der Kapitalertragsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 08.04.2014 - Aktenzeichen I B 73/13
DRsp Nr. 2014/8840
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung wegen Nichtabführung der Kapitalertragsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn geltend gemacht wird, die verfahrensrechtliche und nach der Rechtsprechung des BFH nicht zu beanstandende Zweiteilung in Abzug und Erstattung der Kapitalertragsteuer verstoße gegen Unionsrecht.