Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.10.2019 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, insbesondere zum Zwecke der Errichtung und Verwaltung eines Pferdezuchtbetriebes sowie die Pferdezucht.
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