FG Hessen, vom 06.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3301/09
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Höhe der Entfernungspauschale mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 11.09.2012 - Aktenzeichen VI B 43/12
DRsp Nr. 2012/20466
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Höhe der Entfernungspauschale mangels grundsätzlicher Bedeutung
1. NV: Mit der Entfernungspauschale sind die gesamten Fahrtkosten auch dann abgegolten, wenn nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei Fahrten arbeitstäglich zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anfallen.2. NV: Durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BFH ist geklärt, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet ist, für atypische Dienstzeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen.
Mit der Entfernungspauschale sind die gesamten Fahrtkosten auch dann abgegolten, wenn nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei Fahrten arbeitstäglich zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anfallen.