I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wird mit seiner Ehefrau im Streitjahr 2008 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er betreibt einen Hof, den er aufgrund eines Vertrages vom 21. April 2007 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von seinen Eltern (E) übernommen hatte. In diesem Zusammenhang zahlte er seinen Schwestern, den Beigeladenen --im Streitjahr erstmals-- jeweils ... € jährlich.
Neben den Flächen eines Ehegattenhofes und drei unbelasteten Baugrundstücken, die zum Vermögen des Hofes der E nach der
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